Stiftungszweck

Der im Handelsregister eingetragene statutarische Zweck des Swiss Finance Institute (SFI) lautet:

"Die Stiftung bezweckt die wettbewerbsorientierte Förderung von Hochschulinstitutionen und Netzwerken in Forschung und Lehre von weltweiter Anerkennung, die die Standortvorteile des Schweizerischen Wissenschafts- und Finanzplatzes verstärken, mit nutzbaren Ergebnissen für Forschung und Praxis."

Die Umsetzung dieses Zwecks erfolgt in zwei zentralen Handlungsfeldern. Sämtliche Aktivitäten unterstehen klar definierten Governance-Strukturen und orientieren sich an den höchsten wissenschaftlichen und ethischen Standards. Eine inhaltliche Einflussnahme auf Forschung oder Lehre durch SFI findet nicht statt.

  1. Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
    Unterstützung der Partneruniversitäten bei der Gewinnung und langfristigen Bindung von Forschenden und Professuren, die nach international anerkannten Kriterien zu den führenden Expertinnen und Experten im Bereich Banking und Finance zählen. Hintergrund sind die im Ausland teils deutlich höheren Vergütungen für Spitzenforschende. Diese Diskrepanz stellt für Schweizer Universitäten eine Herausforderung bei der Rekrutierung und Bindung von Spitzenforschenden dar, welche durch die Unterstützung des SFI mit adressiert wird.
     
  2. Weiterbildung und Wissensaustausch
    Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungsprogrammen sowie Plattformen für den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Diese dienen dem Wissenstransfer zwischen Forschenden der Partneruniversitäten und Fachkräften aus der Schweizer Finanzindustrie.

Über sämtliche Aktivitäten wird seit der Gründung von SFI im Jahr 2005 transparent berichtet, u. a. in den öffentlich zugänglichen SFI-Jahresberichten (https://www.sfi.ch/en/about-us/activity-report).

 

Zusammenarbeit mit den Universitäten

Die Kooperation zwischen SFI und seinen Partneruniversitäten basiert auf formellen Vereinbarungen, welche insbesondere die Art der finanziellen Unterstützung regeln. Diese Verträge sind im Rahmen des Öffentlichkeitsgesetzes bei den jeweiligen Partneruniversitäten einsehbar. Im Sinne der Transparenz sind die Professuren mit SFI-Affiliation dazu angehalten, diese Beziehung offen zu deklarieren.

Grundsätzlich bestehen folgende Formen der Unterstützung:

  1. SFI Junior und Senior Chairs
    Partneruniversitäten können für Professuren SFI Junior oder Senior Chairs beantragen, sofern klar definierte Qualitätskriterien erfüllt sind. Die Kriterien entsprechen den Usanzen im wissenschaftlichen Umfeld sowie international gängigen Anforderungen zur Qualitätsbeurteilung wissenschaftlicher Forschung – vergleichbare Kriterien wenden beispielsweise auch der "Schweizerische Nationalfonds (SNF)" des Bundes und der "European Research Council" der Europäischen Union bei der Vergabe von Forschungsgeldern an. Es werden zudem die DORA-Prinzipien ("Declaration on Research Assessment"; https://sfdora.org) unterstützt. Die Erfüllung der Kriterien wird initial sowie während der Unterstützung durch SFI periodisch von einem unabhängigen externen Gremium, welches sich aus im Ausland ansässigen Banking & Finance Professuren höchster Reputation zusammensetzt, geprüft (Scientific Council; https://www.sfi.ch/en/about-us/organization/advisory-boards).

    Für Junior- und Senior-Chairs finanziert SFI eine zusätzliche Salärkomponente von jährlich bis zu CHF 50'000. Damit sind keine inhaltlichen Verpflichtungen betreffend Forschung oder Lehre verbunden. Die Professuren verpflichten sich einzig zur Deklaration der SFI-Affiliation in öffentlichen und wissenschaftlichen Publikationen ("double affiliation" mit der jeweiligen Partneruniversität) sowie zur jährlichen Berichterstattung über ihre Forschungsaktivitäten zur Veröffentlichung in den SFI-Jahresberichten.
     
  2. SFI Fakultätsmitgliedschaft
    Alle Professuren im Bereich Banking und Finance an Partneruniversitäten können SFI Faculty Members werden. Ein- und Austritt sind jederzeit und bedingungslos möglich. Mitglieder können ein jährliches persönliches Forschungsbudget von bis zu CHF 2'000 pro Jahr beanspruchen, etwa für Konferenzreisekosten, Datenbank- und Software-Lizenzen oder ähnliches. Es bestehen keinerlei inhaltliche Verpflichtungen betreffend Forschung oder Lehre.
     
  3. SFI PhD Program
    Das SFI PhD Program wird inhaltlich und organisatorisch von den Partneruniversitäten geführt. Doktorierende können bis zu CHF 1'500 pro Jahr für Konferenzreise- und Bewerbungskosten im Rahmen ihrer akademischen Laufbahn beantragen.
     
  4. SFI Knowledge Exchange Aktivitäten
    Professuren, die sich in Weiterbildungsaktivitäten des SFI engagieren (z. B. SFI Master Classes), erhalten eine Vergütung von bis zu CHF 50'000 pro Jahr für ihre Vorbereitungs- und Durchführungsaufwände. Die Themenwahl orientiert sich an den Bedürfnissen der Finanzindustrie und erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Professuren. Das SFI übt dabei keinen Einfluss auf konkrete Inhalte oder Aussagen aus.